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   LSG Sachsen-Anhalt, 05.01.2017 - L 8 SO 44/16 B ER   

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https://dejure.org/2017,26154
LSG Sachsen-Anhalt, 05.01.2017 - L 8 SO 44/16 B ER (https://dejure.org/2017,26154)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.01.2017 - L 8 SO 44/16 B ER (https://dejure.org/2017,26154)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. Januar 2017 - L 8 SO 44/16 B ER (https://dejure.org/2017,26154)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 172 Abs 1 SGG, § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 23 Abs 1 S 1 SGB 12, § 23 Abs 1 S 3 SGB 12, § 23 Abs 3 S 1 SGB 12 vom 02.12.2006
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Zulässigkeit der Beschwerde - Verurteilung des im erstinstanzlichen Verfahren Beigeladenen als neuer Hauptantrag im Beschwerdeverfahren und Weiterverfolgung des bisherigen Hauptantrags als Hilfsantrag - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vorläufige Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Zuständigkeit des Beschwerdegerichts bei Nichtverfolgung des vor dem SG gegen einen Antragsgegner gestellten Hauptantrags; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilfe; Arbeitnehmer; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Freizügigkeit; Ermessensreduzierung auf Null; einstweiliger Rechtsschutz; Beschwerde; Hauptantrag; Hilfsantrag; geklärtes Aufenthaltsrecht; Unionsbürger; ungarische Staatsangehörige; Sozialhilfe; Arbeitnehmer; ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf vorläufige Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.01.2017 - L 8 SO 44/16
    Auf Grund des Ausschlusses hinsichtlich des Anspruchs der Bf. auf Leistungen nach dem SGB II bestehe vorliegend auf Grund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in dem Verfahren B 4 AS 44/15 R (Urteil vom 3. Dezember 2015, SozR 4-4200 § 7 Nr. 43 und juris) ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII gemäß § 23 Abs. 1 SGB XII. Die Bf. hätten die bestehenden finanziellen Rücklagen in den letzten Monaten aufgebraucht.

    Den Bf. stand auch vor dem Hintergrund, dass das BSG einen Leistungsanspruch für Unionsbürger im Einzelfall aus einer verfassungskonformen Auslegung des § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII abgeleitet hat (vgl. BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015, a.a.O.), im hier streitigen Zeitraum vom 1. Juni bis zum 30. November 2016 kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII zu.

    Vor dem Hintergrund der o.g. Rechtsprechung des BSG vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - zur Frage der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII als Ermessensleistung war hier von einer hinreichenden Erfolgsaussicht auszugehen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - L 15 SO 53/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.01.2017 - L 8 SO 44/16
    Der Senat schließt sich insoweit dem LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 13. April 2016 - L 15 SO 53/16 B ER -, juris) an, dass die vom BSG angenommene Ermessensreduzierung auf Null nur in Fällen eines abschließend geklärten Aufenthaltsrechts eines Unionsbürgers anzunehmen sein konnte.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2016 - L 4 AS 193/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.01.2017 - L 8 SO 44/16
    Nachdem das SG mit Beschluss vom 23. März 2016 den Antrag abgelehnt hatte, wurde der Beigeladene vom 4. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen-Anhalt in dem Verfahren L 4 AS 193/16 B ER mit Beschluss vom 24. Juni 2016 verpflichtet, den Bf. vorläufig SGB II-Leistungen für die Zeit von Dezember 2015 bis April 2016 in Höhe von monatlich 1.400,00 EUR zu zahlen.
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.01.2017 - L 8 SO 44/16
    Aus Gründen der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten sind keine überspannten Anforderungen zu stellen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 7. April 2000 - 1 BvR 81/00 -, NJW 2000, S. 1936).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.01.2017 - L 8 SO 44/16
    Prozesskostenhilfe kommt jedoch nicht in Betracht, wenn ein Erfolg im Verfahren zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 1989 - B 13 RJ 83/97 R -, SozR 1500, § 72 Nr. 19).
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